Jede Gesprächseinheit kann bis zu anderthalb Stunden (bis zu 90 Minuten) in Anspruch nehmen und wird mit 85 Euro berechnet.
Sondertarif
Der Sondertarif beträgt 35 Euro pro Einheit. Dieser Tarif ist für Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Menschen ohne, oder geringem Einkommen eingerichtet.
Die Erstattung der Beratungskosten über eine Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Vorteil bei Selbstbezahlung ist, dass eine monatelange Wartezeit entfällt und eine Beratung
daher umgehend erfolgen kann.
Die Beratungskosten können als "sonstige Gesundheitsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden.